FDP Breckerfeld

die Liberalen in der Hansestadt

Radweg zwischen Breckerfeld und Waldbauer

Foto: S. Schuermann

Alle wollen ihn – die FDP Breckerfeld natürlich auch.

In der überregionalen Planung „Radwegenetz für die Metropole Ruhr“ ist ein Radweg entlang der L528 von Breckerfeld nach Zurstraße enthalten. Hier muss die Verwaltung am Ball bleiben und alle Hebel in Bewegung setzen, dass dieser Radweg auch realisiert wird.

Das Land NRW wird das Fahrrad als Mobilitätsangebot attraktiver machen – Infrastruktur und Wegenetz verbessern. Ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz soll verabschiedet werden.

Zu dem angekündigten Gesetz, von dem Breckerfeld profitieren kann, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion Bodo Middeldorf:

„Die FDP-Landtagsfraktion steht für ideologiefreie Verkehrspolitik, die den Bürgerinnen und Bürgern die Wahl ihres Verkehrsmittels überlässt. Wir begrüßen sehr, dass der Verkehrsminister Eckpunkte für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz erarbeitet und damit den Beschluss des Parlaments zügig umsetzt. Der Gesetzgeber hat sich im vergangenen Jahr eindeutig hinter die grundsätzlichen Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gestellt und beschlossen, die Fahrrad- und Nahmobilität weiter zu stärken. Damit wollen wir den Menschen ein Angebot einer besseren Infrastruktur machen, ohne ihnen feste Nutzungsquoten vorzugeben. Durch die Corona-Pandemie hat das Fahrrad ebenso wie andere Formen der Nahmobilität eine neue Wertschätzung bei den Menschen erfahren. Im Zentrum steht für uns die Erweiterung des Wegenetzes. Diese wurde in Zeiten der rotgrünen Landesregierung über Jahre sträflich vernachlässigt. Mit dem Gesetz wollen wir den neuen Kurs der NRW-Koalition, den Infrastrukturausbau mit einer massiven Mittelaufstockung voranzutreiben, für die Zukunft festschreiben. Mit der Vorlage eines Gesetzes verbinden wir eine deutliche Stärkung der Nahmobilität gegenüber anderen, motorisierten Verkehrsträgern. Dabei wollen wir neben dem Fahrrad ausdrücklich auch andere Formen der Nahmobilität berücksichtigen, also auch den Fußverkehr und die Elektro-Kleinstfahrzeuge. Damit sind wir in NRW das erste Flächenland in Deutschland, das mit einem Gesetzgebungsverfahren einen so umfassenden Ansatz verfolgt.“